Der Elternrat, kurz erklärt.

In allen vier Schulkreisen besteht jeweils ein Elternrat. Dieser fördert die Kommunikation und die konstruktive Zusammenarbeit zwischen Eltern, Lehrpersonen, Schulrat und allen andern an der Schule tätigen Personen. Mit eigenen Aktivitäten und Projekten trägt der Elternrat zum Leben und zur Gestaltung der Schule bei und fördert so die Eigenverantwortung. 

Alle Erziehungsberechtigten von Schülerinnen und Schülern der Schule Thal können Mitglied des Elternrats werden, Ehe- und Lebenspartner dürfen jedoch nicht gleichzeitig Mitglied des Elternrats sein. Pro Schulklasse können jeweils maximal eine Elternvertretung und eine Stellvertretung bestimmt werden, welche die Anliegen der Klasseneltern im Rat vertreten. Die Amtsdauer der Elternvertretung des Kindergartens beträgt höchstens zwei, alle anderen Elternvertretungen höchstens drei Jahre. 

Reglemente

Hier finden Sie das neue Reglement für den Elternrat, welches nun für alle Schulkreise gilt.